Fußreflexzonen- Therapie

 

Vorbemerkung

Alle Organe und funktionellen Strukturen wie z.B. Gelenke mit dazugehörigen Muskeln und Sehnen sind über das vegetative Nervensystem in komplexer und komplizierter Weise verbunden. Das vegetative Nervensystem steuert die Organfunktionen und leitet Informationen über den Zustand der Organe und funktionellen Strukturen an Schaltzentralen weiter.

Durch die komplexe Vernetzung werden die Informationen auch in andere Körperbereiche gespiegelt, z. B. in bestimmte Bezirke der Haut und des Unterhautgewebes. Durch eine Stimulation dieser Bezirke lassen sich "reflektorisch" wiederum Prozesse in den Organen und funktionellen Strukturen beeinflussen. Diese Wirkung machen sich unter anderem die Akupunktur, Akupressur, Reflektorische Atemtherapie und auch die Fußreflexzonen-Therapie zu nutze.

Die Fußreflexzonen-Therapie basiert auf Kenntnissen nordamerikanischer lndianerstämrne und wurde von Dr. W. Fitzgerald und Eunice Ingham entwickelt. Wir behandeln nach dem heutigen System Hanne Marquardt.

 

Behandlungsansatz

Zunächst verschafft sich der Therapeut durch Abtasten der Reflexzonen am Fuß einen Eindruck von der Reaktionslage des Körpers und ermittelt gestörte Reflexzonen. Danach werden die gestörten Reflexzonen dosiert manuell stimuliert. Ziel ist die Normalisierung gestörter Funktion durch den reflektorischen Reiz.

Die Fußreflexzonen-Therapie kann ideal mit anderen physiotherapeutischen Verfahren eingesetzt werden.

Die Therapeuten haben für diese Behandlungstechnik eine spezielle Qualifikation.

 

Indikationen für die Fußreflexzonen-Therapie

  • Diagnose von Organstörungen oder Störungen in funktionellen Strukturen des Körpers.
  • Beeinflussung und Normalisierung funktionell bedingter Störungen.
  • Ausgleich von Störungen im vegetativen Nervensystem, Harmonisierung der psychovegetativen Reaktionslage des Körpers.

 

Wie lange dauert eine Behandlung? Wie oft wird sie wiederholt?

Die Behandlungsdauer liegt normalerweise zwischen 30 Minuten bis 60 Minuten in Abhängigkeit vom Beschwerdebild.

Die Behandlung wird je nach Ausprägung der Beschwerden in der Regel 1-mal bis 2-mal pro Woche durchgeführt. Abweichungen sind nach Erfordernis möglich.

 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen lohnt sich eine Anfrage. In der Regel müssen die Kosten selbst getragen werden.

Sofern es sich um eine medizinisch sinnvolle oder wünschenswerte Anwendung handelt, solte der Arzt ein Privatrezept ausstellen, weil dadurch die Kosten reduziert werden können.

Die aktuellen Preise erhalten Sie auf Nachfrage.